Was machen PodologInnen?
Bevor man sich Podologe/-in nennen darf, muss man eine mindestens zweijährige (berufsbegleitend dreijährige) Ausbildung durchlaufen, die mit einer Prüfung zum/zur staatlich anerkannten Podologen/-in abgeschlossen wird.
Mit dieser seit 2002 vom Gesetz geschützten Berufsbezeichnung dürfen PodologInnen multimorbide PatientInnen (z.B. alle Formen des Diabetes mellitus, periphere arterielle Verschlusskrankheiten, chronisch venöse Insuffizienz, rheumatische Erkrankungen) behandeln. Somit deckt die Podologie fachübergreifend verschiedene Facetten am Fuß ab und erweitert und vertieft das Spektrum der “medizinischen Fußpflege” .
Seit 01.07.2020 haben die Krankenkassen die podologische Therapie auch auf Patienten ohne diagnostiziertes diabetisches Fußsyndrom ausgeweitet.
Seit 01.07.2022 ist auch die Nagelkorrekturspange für gesetzlich Versicherte verordnungsfähig!
Was bedeutet das für Sie als Patienten?
- Sie profitieren von dem Fachwissen einer mehrjährigen medizinischen Ausbildung
- Sie werden individuell und kompetent beraten
- Sie haben größtmögliche Sicherheit durch unsere hohen Hygienestandards: Unsere Instrumente sind desinfiziert, autoklaviert und bis zur Behandlung steril verpackt! Alle Prozesse werden sorgfältig und lückenlos dokumentiert.
- Sie kommen in den Genuss fortschrittlicher Behandlungsmethoden und modernster Ausstattung
- Sie sind Patient eines Teams, das regelmäßige Fortbildungen nicht als Verpflichtung sieht, sondern sie aus wirklichem Interesse und mit freudiger Wissbegier besucht.